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   LAG Hessen, 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17   

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https://dejure.org/2017,33028
LAG Hessen, 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17 (https://dejure.org/2017,33028)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17 (https://dejure.org/2017,33028)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - 16 TaBVGa 116/17 (https://dejure.org/2017,33028)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • IWW

    § 87 Abs. 1 ArbGG, § 80 Abs. 2 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 1, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 935, 940 ZPO, § 36 Absatz 6 BetrVG, § 37 Abs. 6 BetrVG, § 40 Abs. 1 BetrVG, §§ 92 Absatz 1 Satz 3, 85 Absatz 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 6
    Betriebsratsschulung; Kostengünstigeres Alternativangebot zu einem späteren Termin

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 37 Abs. 6
    Anspruch von einem neugebildeten Wirtschaftsausschuss angehörenden Betriebsratsmitgliedern an einer Schulungsveranstaltung an einem weiter entfernten Tagungsort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hessen, 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13

    Anspruch auf Teilnahme an Betriebsratsschulung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17
    Wie das Arbeitsgericht zutreffend erkannt hat, liegt der erforderliche Verfügungsgrund hinsichtlich der Freistellung von der Arbeitspflicht zur begehrten Schulungsteilnahme vor, §§ 935, 940 ZPO (vgl. dazu grundlegend: Hess. LAG 4. November 2013 - 16 TaBVGa 179/13 - Rn. 18).

    Demgegenüber fand in der vom Arbeitsgericht herangezogenen Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. November 2013 (16 TaBVGa 179/13, Rn. 28-36) das günstigere Alternativseminar hinreichend zeitnah, nämlich vom 3. bis 6. Dezember anstelle der vom Betriebsrat ausgewählten Veranstaltung vom 24. bis 28. November, statt.

  • BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12

    Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17
    Bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten können auch die Dauer der Veranstaltung im Hinblick auf die behandelten Themen, die örtliche Lage der Schulungsveranstaltung und die Anzahl der zu entsendenden Betriebsratsmitglieder von Bedeutung sein (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 124/74 - zu II 3 der Gründe mwN; 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13).

    Das Bundesarbeitsgericht berücksichtigt das Kostenargument sogar ausdrücklich nur bei gleichzeitig angebotenen Veranstaltungen (Bundesarbeitsgericht 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13; ebenso: Fitting, BetrVG, 28. Auflage, § 40 Rn. 74).

  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17
    Der Betriebsrat ist deshalb allerdings nicht gehalten, anhand einer umfassenden Marktanalyse den günstigsten Anbieter zu ermitteln und ohne Rücksicht auf andere Erwägungen auszuwählen (BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 15).

    Er muss nicht die kostengünstigste Schulungsveranstaltung auswählen, wenn er eine andere Schulung für qualitativ besser hält (BAG 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - Rn. 24).

  • BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 64/12

    Schulungskosten eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17
    Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist nicht erforderlich, wenn sich der Betriebsrat vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auf andere Weise verschaffen kann (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27 mwN, BAGE 140, 277; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16 mwN).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 113/09

    Erforderlichkeit von Schulungskosten - Grundwissen - bevorstehendes Ende des

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17
    Hierbei ist zwischen der Vermittlung so genannter Grundkenntnisse und anderen Schulungsveranstaltungen zu unterscheiden (Bundesarbeitsgericht 17. November 2010 - 7 ABR 113/09 - Rn. 22ff).
  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17
    Die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist nicht erforderlich, wenn sich der Betriebsrat vergleichbare Kenntnisse zumutbar und kostengünstiger auf andere Weise verschaffen kann (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - Rn. 27 mwN, BAGE 140, 277; 20. August 2014 - 7 ABR 64/12 - Rn. 16 mwN).
  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 124/74

    Schulungsveranstaltung - Vorsitzender eines Betriebsrats - Erforderlichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17
    Bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten können auch die Dauer der Veranstaltung im Hinblick auf die behandelten Themen, die örtliche Lage der Schulungsveranstaltung und die Anzahl der zu entsendenden Betriebsratsmitglieder von Bedeutung sein (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 124/74 - zu II 3 der Gründe mwN; 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13).
  • LAG Hessen, 14.02.2019 - 16 TaBVGa 24/19

    Auch der Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von den Seminar-,

    Der Antrag auf Freistellung zur Schulungsteilnahme ist daher nicht dahin zu verstehen, den Arbeitgeber zur Abgabe einer Willenserklärung im Sinne von § 894 ZPO (Freistellungserklärung oder Genehmigung der Schulungsteilnahme) zu verpflichten, sondern vor dem Besuch der betreffenden Schulung zu klären, ob die Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz vorliegen, um sowohl dem Betriebsrat, den an der Veranstaltung teilnehmenden Betriebsratsmitgliedern sowie dem Arbeitgeber Rechtssicherheit hierüber zu verschaffen (Hessisches Landesarbeitsgericht 22. Mai 2017 -16 TaBVGa 116/17).

    Hinsichtlich der Seminar- und Hotelkosten hat die Kammer darauf abgestellt, ob der Veranstalter die Teilnahme von der Leistung eines Vorschusses bzw. vorherigen Kostenübernahme durch den Arbeitgeber abhängig gemacht hat (Hessisches Landesarbeitsgericht 26. März 2018 - 16 TaBVGa 57/18; 22. Mai 2017 - 16 TaBVGa 116/17; 5. August 2013 - 16 TaBVGa 120/13; 4. November 2013 - 16 TaBVGa 179/13; 13. September 2011 - 16 TaBVGa 168/11).

  • LAG Hessen, 11.03.2019 - 16 TaBV 201/18

    1. Der Freistellungsanspruch nach § 40 Absatz 1 BetrVG steht grundsätzlich dem

    Nachdem das Hessische Landesarbeitsgericht mit Beschluss vom 22. Mai 2017 -16 TaBVGa 116/17-den Arbeitgeber im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtete, die Antragsteller zu 2-4 für die Teilnahme an der streitgegenständlichen Schulungsveranstaltung von der Arbeitspflicht freizustellen, nahmen diese hieran teil.
  • LAG Düsseldorf, 05.12.2017 - 4 TaBVGa 7/17

    Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsverfügung; Befriedigungsverfügung;

    2.Dem Betriebsrat kann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf Gewährung einer Schulung für seine Mitglieder nicht entgegengehalten werden, er könne den Schulungsanspruch zunächst durch finanzielle Vorleistungen Dritter, etwa seiner Mitglieder, sichern und benötige daher keine einstweilige gerichtliche Hilfe (a. A. Hessisches LAG, 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17, juris).

    Auf eine solche Eidesstattliche Versicherung der vom Betriebsrat entsandten Mitglieder kann es nach Auffassung des Beschwerdegerichts nicht ankommen (aA Hessisches LAG 22.05.2017 - 16 TaBVGa 116/17; 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13; 05.08.2013 - 16 TaBVGa 120/13; 19.01.2010 - 4 TaBVGa 3/10, alle juris).

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